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Hier weisen wir regelmäßig darauf hin, wenn es im juristischen Umfeld Neues zu den Themen der Krankenhaushygiene gibt.

Wenn Sie etwas erfahren, teilen Sie es uns doch bitte mit.   

Aktuelles

Zur Zeit ist uns nichts Aktuelles bekannt.

Kurioses

In den USA hat ein stark übergewichtiger Mann in  seinem Heimatort das Kino verklagt auf entgangene Lebensfreude, weil kein Kinosessel  vorhanden war, in den er hineinpaßte.
Der Mann hat Recht bekommen und das Kino wurde verurteilt, ein Schmerzensgeld zu zahlen  und einen passenden Sessel bereitzustellen.

Was passiert, wenn der Mann mit einer Luftfahrtgesellschaft verreisen will?

Auch wieder in den USA: Eine Putzfrau klagte auf  Wiedereinstellung. Ihr ist von einem renommierten Krankenhaus wegen Rufschädigung  gekündigt worden, weil sie behauptete, im OP würden blutige Tücher auf den Boden  geworfen und nicht in die vorgesehenen Behälter.
Das Krankenhaus mußte die Putzfrau wieder einstellen und ein sechsstelliges  Schmerzensgeld bezahlen.
 
Endlich 'mal ein Richter, der auch für die kleinen Leute eintritt!

Etwas abgestanden, aber immer noch aktuell

Die Klage eines Pflegers wurde abgewiesen. Er hat  geklagt, weil eine Abmahnung wegen Tragens von Schmuck erhalten hat. Er hat geltend  gemacht, ihm seien sein Piercing angekreidet worden.
Der Richter wies im Urteil darauf hin, daß die Abmahnung wegen Schmuck an Händen und  Unterarmen erfolgt sei. Dies sei ein grober Verstoß gegen Dienstanweisungen und  Unfallverhütungsvorschriften und somit sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Es tut mir leid für den Pfleger, aber soviel "Dusseligkeit" muß  bestraft werden.

Einer Kantinenfrau wurde fristlos gekündigt, weil  sie für den eigenen Gebrauch nach Feierabend Essensreste, welche weggeworfen werden  sollten, mitgenommen hat.
Urteil des Richters: Kündigung ist rechtens. Die Frau hat Diebstahl begangen.

Diebstahl mag richtig sein, jedoch sollte das Essen weggeworfen werden. Warum  überzähliges Essen nicht Bedürftigen geben?

 

 

 

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Stand: 14. August 2005