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Alten- und Pflegeeinrichtungen sind als Einrichtungen des Gesundheitswesens gehalten, Hygiene-Fachkräfte (HFK) zu beschäftigen. Das Infektionsschutzgesetz bezieht die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention als Organ zur Durchführung mit ein. Die HFK können hier zur Qualitätssicherung und zu einem Einsparungspotential beitragen. |
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