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In der Gastronomie ist die Einhaltung der Hygiene oberstes Gebot. Durch die Änderungen der Gesetze (Infektionsschutzgesetz) müssen jetzt die Arbeitgeber für regelmäßige Schulung (§ 42, §43 IfSG) und notwendige ärztliche Untersuchungen sorgen. Hier können Hygiene-Fachkräfte helfen. |
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